OOMPA DESIGN - Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
a) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle - auch künftigen Aufträge, Angebote, Leistungen und Lieferungen zwischen Oompa Design und dem Auftraggeber ausschließlich. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) verwendet und diesen entgegenstehende oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichende Bedingungen enthalten.
b) Wenn der Kunde damit nicht einverstanden ist, muss er Oompa Design sofort schriftlich darauf hinweisen. Für diesen Fall behält sich Oompa Design vor, die Angebote zurückzuziehen, ohne dass gegenüber Oompa Design Ansprüche irgendwelcher Art erhoben werden können.
c) Mit Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber die folgenden Geschäftsbedingungen (AGB) an. Abweichungen von der den hier aufgeführten Bedingungen sind nur dann gültig, wenn Ihnen der Oompa Design ausdrücklich schriftlich zustimmt.
d) Alle Vereinbarungen, die zwischen Oompa Design und dem Auftraggeber zwecks Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.
2. Urheberrecht und Nutzungsrechte
a) Der Kunde erklärt, alle Rechte (Eigentums- und Urheberrechte etc.) an Vorlagen und Texten, die er Oompa Design übergibt, zu besitzen. Der Kunde haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der Auftraggeber hat Oompa Design von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.
b) Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von Oompa Design weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.
c). Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit stehen Oompa Design insbesondere die Urheberrechtlichen Ansprüche aus §§97 ff. UrhG zu.
d) Oompa Design überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungs- zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Oompa Design bleibt in jedem Fall, auch wenn Oompa Design das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, seine Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.
e) Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarungen zwischen Oompa Design und Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
f) Oompa Design hat das Recht, auf den vervielfältigungsstücke (Hard- und Softcopies) als Urheber gennant zu werden. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, Oompa Design eine Vertragstrafe in Höhe von 100% der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht von Oompa Design, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.
g). Die Arbeiten (Entwürfe und Werkzeichnungen) von Oompa Design sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrecht geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach §2 UrhG erforderliche Schöpfungs-höhe nicht erreicht ist.
h) Oompa Design schließt bei der Gestaltung von Logos die Haftung für die markenrechtliche Neuartigkeit, Schutzfähigkeit und wirtschaftliche Verwertbarkeit aus. Es liegt in der Verantwortung des Kunden das Logo auf Ähnlichkeit und potenzielle Verwechslungsgefahr, d.h. Kollision mit Schutzrechten Dritter, überprüfen zu lassen.
i). Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
j) Wiederholungen (z.B. Nachauflage) oder Mehrfachnutzungen (z.B. für ein anderes Produkt) sind honorarpflichtig; sie bedürfen der Einwilligung von Oompa Design. Über den Umfang der Nutzung steht Oompa Design ein Auskunftsanspruch zu.
3. Vergütung
a) Der Honoraranspruch von Oompa Design für jede einzelne Leistung entsteht, sobald diese erbracht wurde. Werden Arbeiten in Teilen erledigt, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung des Teiles fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrages über einen längeren Zeitraum, so kann Oompa Design Abschlagzahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen.
b) Die Vergütungen sind Nettobeträge, zahlbar zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ohne Abzug.
c) Neukunden verpflichten sich mit 50% der Gesamtvergütung in Vorkasse zu gehen.
d) Werden die Entwürfe erneut oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Vergütung für die zusätzliche Nutzung zu zahlen.
e) Übt der Auftraggeber seine Nutzungsoption nicht aus und werden keine Nutzungs - rechte eingeräumt, berechnet Oompa Design eine Abschlagvergütung.
f) Die Berechnung der Vergütung richtet sich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, nach den Verrgütungsempfehlungen des BDG (Bund Deutscher Grafik Designer)
g) Eine unentgeltliche Tätigkeit, insbesondere die kostenfreie Schaffung von Entwürfe ist nicht berufsüblich.
h) Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen haben keine Einfluss auf die Vergütung; sie begründen auch kein Miturheberrecht, es sei denn, dass sie ausdrücklich vereinbart worden sind.
4. Fremdleistungen und Nebenkosten
a) Sonderleistungen wie beispielsweise die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, das Manuskriptstudium, die Drucküberwachung etc. werden nach Zeitaufwand entsprechend dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) gesondert berechnet.
b) Oompa Design ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Oompa Design hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.
c) Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von Oompa Design im Innenverhältnis von sämtliche verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlunh des Preises für die Fremdleistung.
d) Im Zusammenhang mit den Entwürfsarbeiten oder mit Entwürfsausführungsarbeiten entstehende nebenkosten (z.B. Modelle, Zwischenproduktionen, Layoutsatz) sind zu erstatten.
e) Für Reisen, die nach Abstimmung mit dem Auftraggeber und/oder dem Verwerter zwecks Durchführung des Auftrags oder der Nutzung erforderlich sind, werden Kosten und Spesen berechnet.
5. Eigentum Rückgabepflicht
a) An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Die Originale sind Oompa Design spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
b) bei Beschädigungen oder Verlust der Entwürfe oder Reinzeichnungen hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind. Die Geltendmachnung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
6. Herausgabe von Daten
a) Oompa Design ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Aufraggeber, dass Oompa Design ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
b) Hat Oompa Design Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zu Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung von Oompa Design verändert werden.
c) Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.
d) Oompa Design haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Die Haftung von Oompa Design ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.
7. Korrektur, Produktionsüberwachnung und Belegmuster
a) Der Auftraggeber legt Oompa Design vor Ausführung der Vervielfältigung Korrekturmuster vor.
b) Soll Oompa Design die Produktionsüberwachnung durchführen, schließen Oompa Design und der Auftraggeber darüber eine schriftliche Vereinbarung ab. Führt Oompa Design die Produktionsüberwachnung durch, entscheidet Oompa Design nach eigenem Ermessen und gibt entsprechende Anweisungen.
c) Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber Oompa Design zehn einwandfreie Muster unentgeltlich, bei kleineren Auflagen eine Mindestmenge von 2%
8. Haftung
a) Oompa Design haftet nur für Schäden, die Oompa Design selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren.
b) Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gafahr und für Rechnung des Auftraggebers.
c) Mit der Abnahme des werkes übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.
d) Oompa Design haftet nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeiten seiner Entwürfe und sonstigen Designarbeiten.
e) Rügen und Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von eine Wochen nach Lieferung schriftlich bei Oompa Design geltend zu machen. danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
f) Soweit Oompa Design auf Veranlassung des Auftraggebers und/ oder Verwerters Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet Oompa Design nicht für die Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer.
g) Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber und/ oder Verwerter. Delegiert der Auftraggeber und/ oder Verwerter im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in teilen an Oompa Design, stellt er Oompa Design von der Haftung frei.
h) Oompa Design übernimmt keine Haftung für die technische Eignung der Hardware des Kunden für die vom Kunden für seine Zwecke verwendete Software. die frage der Eignung der EDV-Umgebung für Zwecke des Abnehmers fällt in dessen Risikobereich und ist nicht Geschäftsgrundlage des Vertrages.
9. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
a) Im Rahmen des Auftrages besteht für Oompa Design Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
b) Die Änderungen von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderung von Werkzeichnungen sowie andere Zusatzleistungen (Manuskriptstudium, Produktionsüberwachung u.a.) werden nach Zeitaufwand gesondert abgerechnet.
c) Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann Oompa Design eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann Oompa Design auch Schadenersatzansprüche geltend machen.
d) Der Auftraggeber versichert, dass er zu Verwendung aller an Oompa Design übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber Oompa Design im Innenverhältnis von allen ersatzansprüchen Dritter frei.
10. Eigentumsvorbehalt
a) Soweit Oompa Design insbesondere an technischen Sachen hat oder erwirbt, behält sich Oompa Design bei Verträgen mit Verbrauchern das Eigentum an der ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behält sich Oompa Design das Eigentum an Sachen bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
b) Oompa Design ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten oder die Herausgabe der Ware zu verlangen.
11. Geheimhaltung
a) Soweit nicht einzelvertraglich weitergehende Vertraulichkeitspflichten vereinbart sind, sind beide Parteien zur Geheimhaltung aller ihnen bei der Zusammenarbeit bekannt werdenden Informationen über den Geschäftsbetrieb des anderen, insbesondere Interna, Geschäftsgeheimnisse und Kunden, die bei Anlegung eines vernüftigen kaufmännischen Maßstabes als geheimhaltungsbedürftig anzusehen sind, verpflichtet. Soweit sie Dritte zur Erfüllung der Aufgaben heranziehen, verpflichten sich diese zu gleicher Sorgfalt. Die Geheimhaltungspflicht besteht auch über die dauer der Zusammenarbeit hinaus.
12. Schlussbestimmungen
a) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
b) Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Sitz von Oompa Design als Gerichtsstand vereinbart.
c) Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedinungen unwirksam, so berüht dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedinungen nicht. Mündliche oder fernmündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung.